Die neue REACH-Verordnung legt fest, dass Arbeitnehmer, die mit Diisocyanaten umgehen, je nach Verwendungszweck eine Schulung absolvieren. Die Verordnung definiert 3 Schulungsstufen: Grundschulung (Stufe I), Fortgeschrittenenschulung (Stufe II) und Aufbauschulungen (Stufe III).
Die Inhalte der Trainings wurden von Experten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes entwickelt.